Förderbedingungen

Neue Förderbedingungen ab dem 01.01.2024

Bei der Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Artikels in einer Open-Access-Zeitschrift wird von Ihnen in vielen Fällen eine Artikel­bearbeitungs­gebühr verlangt.

Um hierfür eine Förderung aus dem Publikationsfonds der Universitätsbibliothek beantragen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der für die Zahlung der Artikelbearbeitungsgebühr verantwortliche korrespondierende Autor ("corresponding author") ist Mitglied der TU Clausthal. Die Zugehörigkeit zur Universität ist im Artikel klar ersichtlich.
  • Die Zeitschrift ist eine genuine Open-Access-Zeitschrift, das heißt Beiträge in dieser Zeitschrift sind vollständig und unmittelbar mit Erscheinen unter einer Creative-Commons-Lizenz frei zugänglich. Hybride Zeitschriften sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Im jeweiligen Fach anerkannte Qualitätssicherungsverfahren werden von der Zeitschrift angewandt, wie z. B. Peer Review. Eine Möglichkeit der Überprüfung dieses Kriteriums bietet das Directory of Open Access Journals (DOAJ).
  • Übersteigt die Bearbeitungsgebühr inklusive Umsatzsteuer den Betrag von 2000 €, so ist der Restbetrag aus Institutsmitteln/anderen Mitteln zu tragen.
  • Es besteht für das verantwortliche Mitglied der TU Clausthal keine alternative Möglichkeit der Finanzierung. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um publizierte Ergebnisse aus Drittmittel-finanzierter Forschung handelt.

 

Weitere Hinweise:

  • Übersteigen die Gesamtkosten des Artikels die Förderhöchstgrenze von 2000 €, ist eine Rabattanfrage bei den Verlagen möglich. Ein Bestätigungsschreiben zu den Förderbedingungen stellen wir gerne zur Verfügung.  
  • Neben Hybrid-Open-Access-Zeitschriften ist ebenso die Förderung von Artikeln in Mirror-Journals ausgeschlossen, auch wenn sie im DOAJ gelistet sind. Mirror Journals sind namensähnliche Open-Access-Ableger von bereits existierenden Closed-Access-Zeitschriften und stellen daher eine Form von hybrider Zeitschrift dar.
  • Es ist wünschenswert, den Artikel in der Pre-Print-Version auf dem Publikationsserver einzureichen. Sollte die Zeitschrift hier Einschränkungen kommunizieren, kommen wir diesen gerne nach.
  • Die Acknowledgements sollten einen Hinweis auf die Förderung durch den Publikationsfonds enthalten. Eine Beispielformulierung wäre: “We acknowledge financial support by the Open Access Publishing Fund of Clausthal University of Technology."
  • Die Ordnung zu den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ist zu beachten, insbesondere §7 und Anlage 1.
  • Wir behalten uns vor, eine Förderung von mehr als 2 Publikationen pro Kalenderjahr und Erstautor abzulehnen. In strittigen Fällen kann die zuständige Senatskommission angerufen werden.

Grundsätzlich ist bei Publikationen die Ordnung zu den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten für die TU Clausthal zu beachten, insbesondere §7 Wissenschaftliche Veröffenlichungen und die Anlage 1.