Förderbedingungen

Neue Förderbedingungen ab dem 01.01.2024

Bei der Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Artikels in einer Open-Access-Zeitschrift wird von Ihnen in vielen Fällen eine Artikel­bearbeitungs­gebühr verlangt.
 

Um hierfür eine Förderung aus dem Publikationsfonds der Universitätsbibliothek beantragen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der für die Zahlung der Artikelbearbeitungsgebühr verantwortliche korrespondierende Autor ("corresponding author") ist Mitglied der TU Clausthal. Die Zugehörigkeit zur Universität ist im Artikel klar ersichtlich.
  • Die Zeitschrift ist eine genuine Open-Access-Zeitschrift, das heißt Beiträge in dieser Zeitschrift sind vollständig und unmittelbar mit Erscheinen unter einer Creative-Commons-Lizenz frei zugänglich. Hybride Zeitschriften sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Im jeweiligen Fach anerkannte Qualitätssicherungsverfahren werden von der Zeitschrift angewandt, wie z. B. Peer Review. Eine Möglichkeit der Überprüfung dieses Kriteriums bietet das Directory of Open Access Journals (DOAJ).
     
  • Übersteigt die Bearbeitungsgebühr inklusive Umsatzsteuer den Betrag von 2000 €, so ist der Restbetrag aus Institutsmitteln/anderen Mitteln zu tragen.
  • Es besteht für das verantwortliche Mitglied der TU Clausthal keine alternative Möglichkeit der Finanzierung. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um publizierte Ergebnisse aus Drittmittel-finanzierter Forschung handelt.

 

Weitere Hinweise:

  • Übersteigen die Gesamtkosten des Artikels die Förderhöchstgrenze von 2000 €, ist eine Rabattanfrage bei den Verlagen möglich. Ein Bestätigungsschreiben zu den Förderbedingungen stellen wir gerne zur Verfügung.  
  • Neben Hybrid-Open-Access-Zeitschriften ist ebenso die Förderung von Artikeln in Mirror-Journals ausgeschlossen, auch wenn sie im DOAJ gelistet sind. Mirror Journals sind namensähnliche Open-Access-Ableger von bereits existierenden Closed-Access-Zeitschriften und stellen daher eine Form von hybrider Zeitschrift dar.
  • Es ist wünschenswert, den Artikel in der Pre-Print-Version auf dem Publikationsserver einzureichen. Sollte die Zeitschrift hier Einschränkungen kommunizieren, kommen wir diesen gerne nach.
  • Die Acknowledgements sollten einen Hinweis auf die Förderung durch den Publikationsfonds enthalten. Eine Beispielformulierung wäre: “We acknowledge financial support by the Open Access Publishing Fund of Clausthal University of Technology."
  • Die Ordnung zu den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ist zu beachten, insbesondere §7 und Anlage 1.
  • Wir behalten uns vor, eine Förderung von mehr als 2 Publikationen pro Kalenderjahr und Erstautor abzulehnen. In strittigen Fällen kann die zuständige Senatskommission angerufen werden.