Aktenanbietung

Das in der Verwaltung, den Fakultäten, Instituten, Seminaren und sonstigen Einrichtungen der Hochschule entstandene Schriftgut ist Eigentum der Technischen Universität Clausthal und damit des Landes Niedersachsen. Es darf nicht vernichtet werden, sondern muss dem Universitätsarchiv zur Übernahme angeboten werden. Näheres regelt die Dienstanweisung zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Schriftgut der Technischen Universität Clausthal vom 3. Dezember 2013.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 NArchG ist sämtliches Schriftgut spätestens 30 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung dem Universitätsarchiv anzubieten!

Sinnvoll ist eine Anbietungsliste, die die Aktentitel oder bei gleichförmigen Akten die Aktenart und den abgedeckten Zeitraum beinhaltet. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Teresa Haars

Kontakt
Telefon: +49 5323 72-3586
E-Mail: teresa.haars@tu-clausthal.de

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Universitätsbibliothek
Gebäudenummer C1
Leibnizstraße 2
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland